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Das neue Bezirksgebäude Dietikon erhält eine SchliessanlageDer Bezirk Dietikon ist der jüngste Bezirk des Kantons Zürich. Seine Gründung wurde 1985 von den Zürcher Stimmberechtigten beschlossen, 1989 nahmen Bezirksstatthalter und Bezirksrat ihre Arbeit in zugemieteten Räumen auf. Bezirksgerichtliche und staatsanwaltschaftliche Aufgaben wurden aber weiterhin von den Amtsstellen in Zürich wahrgenommen. In Dietikon fehlen geeignete Räumlichkeiten für ein Bezirksgericht und es existiert kein Bezirksgefängnis, in dem Untersuchungs- und Sicherheitsgefangene untergebracht werden können. Die wachsende Einwohnerzahl des Bezirks Dietikon sowie die steigende Zahl der gesamten Belegungstage aller Institutionen des Amts für Justizvollzug erfordert einen Neubau. Das Bezirksgebäude Dietikon festigt die Eigenständigkeit der Bezirksorganisation gegenüber der Stadt Zürich und beendet die Benachteiligung der Bevölkerung, für bezirksgerichtliche Angelegenheiten einen anderen Bezirk aufsuchen zu müssen. |
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